Ausbildung

Eine geregelte Ausbildung existiert in Deutschland noch nicht. Entsprechend dem Grundsatz, dass Brandursachenfeststellungen nach wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen haben, sind jetzt nur noch positive, auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Feststellungen von Brandursachen möglich. Danach ist die Forderung einer breiten naturwissenschaftlichen und forensischen Ausbildung des Brandursachenermittlers als Grundlage seiner Arbeit auf hohem Niveau einzuordnen.


Mit Erscheinen der NFPA 921 mit Stand vom 25. Februar 2011 ist nach dieser Vorschrift die alleinige Verwendung des Eliminationsverfahrens zum Beweis einer Brandursache nicht mehr fachgerecht. Entsprechend dem Grundsatz, dass Brandursachenfeststellungen nach wissenschaftlichen Methoden zu erfolgen haben, sind jetzt nur noch positive, auf wissenschaftlichen Grundlagen basierende Feststellungen von Brandursachen möglich. Da das Eliminationsverfahren aber eine Hypothese liefert, die weder verifizier- noch falsifizierbar ist und dies der Definition der Wissenschaftlichkeit widerspricht, ist die ausschließliche Verwendung des Eliminationsverfahren zur Bestimmung einer Brandursache nicht fachgerecht.

"Die Ermittlung von Brandursachen gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Kriminalistik bei der Feststellung von Schadensursachen."