Abgrenzung

Die Brandursachenermittlung ist von den Aufgaben Brandschutz, Brandbekämpfung und Brandschadenermittlung zu trennen. Fachleute für den vorbeugenden Brandschutz, Brandbekämpfung (Feuerwehr) oder Brandschadenermittlung sind nicht automatisch auch Fachleute für die Brandursach-Ermittlung, ebenso wenig wie ein Fachmann für Brandursachenermittlung nicht automatisch Brandschutzplanungen, Brandschauen oder Brandschutzprüfungen durchführen kann.

Ein Brandursachenermittler ist ebenfalls nicht automatisch für den Feuerwehrdienst qualifiziert. Die Brandschaden Ermittlung ist den Bereichen Wertermittlung und Brandschadensanierung zuzuordnen. Die verschiedenen Tätigkeiten beschäftigen sich zwar alle mit dem Phänomen Feuer, dennoch liegen die jeweiligen Schwerpunkte so weit auseinander, dass eine professionelle Tätigkeit auf einem der Gebiete nicht zwangsläufig zu ausreichenden Kenntnissen auf den anderen Tätigkeitsgebieten führt.

"Die Ermittlung von Brandursachen gehört zu den schwierigsten Aufgaben der Kriminalistik bei der Feststellung von Schadensursachen."