Brandursachenermittlung
Brände verursachen nicht nur immense Sachschäden, sondern stellen für Menschen oftmals eine tödliche Gefahr dar. Die Ursache eines Brandes muss daher durch Sachbeweis eindeutig festgestellt werden, denn nur durch die vollständige Aufklärung der Brandursache werden die strafrechtlichen Interessen des Staates bzw. die Ansprüche der Geschädigten auf Schadenersatz gewahrt.
Erst nach Aufklärung der Brandursache kann entschieden werden, ob eine fahrlässige Brandstiftung, eine vorsätzliche Brandstiftung oder ein technisches Versagen vorliegen. Deshalb erfordert die Untersuchung von Bränden genügende praktische Erfahrung, allseitige naturwissenschaftliche Kenntnisse und eine hohe fachliche kriminalistische und forensische Ausbildung.